General Terms and Conditions (T&Cs)

Allgemeine Geschäftsbedingungen


Allgemeine Geschäftsbedingungen des Online-Shops
Bitte lesen Sie die Bestimmungen genau durch und erklären Sie sich auf dem Bestellformular mit unseren AGB ´s einverstanden. Wenn Sie nicht mit den Bedingungen einverstanden sind, löschen wir alle bisher gespeicherten Daten.ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

§ 1 Allgemeines

1) Unsere Lieferungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäfts-bedingungen. Diese gelten bis zur Übersendung neuer Geschäftsbedingungen auch für alle nachfolgenden Lieferungen. Abweichende Vertrags-und Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch selbst im Falle der Lieferung nicht Vertragsbestandteil.

(2) Unsere Angebote sind freibleibend. Ersatzlieferung und Zwischenverkauf bleibenvorbehalten. Bestellungen werden erst durch Übersendung unserer schriftlichenAuftragsbestätigung verbindlich. Bei Ausführung einer Bestellung steht die Erteilung einer Rechnung der Auftragsbestätigung gleich.

(3) Mündliche Auskünfte, Zusagen, Prospekte, Internetauftritt, Werbeaussagen, gleich welcher Art, insbesondere Beschreibungen, Muster, Qualitäts-,Beschaffenheits-,Zusammensetzungs-, Leistungs-oder Verwendungsangaben, sowie Maß-und Gewichtsangaben unserer Vertragswaren sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.Sie stellen keine Zusicherung oder Garantiezusage, welcher Art auch immer , dar. Bei Fehlern in der Preisangabe in Katalogen, Prospekten, Preislisten oder im Internet übernehmen wir keine Haftung. Im Falle von Bestellungen auf dem elektronischen Weg wird der Vertragstext von uns elektronisch abgespeichert. Sofern der Besteller Verbraucher ist , wird diesem der Vertragstext aufVerlangen nebstden vorliegenden AGB per e-mail zugesandt.

(4) Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages und dieser Geschäfts-bedingungen sowie Zusicherungen gleich welcher Art, bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

(5) Unsere Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Kaufleuten i.S.d. § 24 AGBG.

§ 2 Preise

(1) Unsere Preise sind freibleibend. Es werden jeweils die am Tage der Lieferung gültigen Preise berechnet. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend zu erhöhen, wenn nach Abschluß des Vertrages Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen oder Materialpreissteigerungen eintreten. Diese werden wir dem Besteller auf Verlangen nachweisen.

(2) Alle Preise verstehen sich ab Lager. Verpackung, Porto und Fracht gehen zu Lasten des Kunden. Die gesetzl. Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen enthalten. Sie wird in gesetzlicher Höheam Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

(3) Wir sind nicht verpflichtet, ordnungsgemäß gelieferte Ware zurückzunehmen. Bei einer Rücknahme von Waren aus Kulanz werden 20% des Rechnungsendbetrages zuzügl. MWSt. als Bearbeitungsgebühr von der zu erteilenden Gutschrift abgesetzt. Die Rückzahlung des Kaufpreises ist ausgeschlossen.

§ 3 Zahlung

(1) Unsere Forderungen sind sofort netto Kasse fällig. Zahlungsziel, Skonti, Boni und Rabatte sind in jedem Einzelfall schriftlich zu vereinbaren.

(2) Schecks und Wechsel werden nur erfüllungshalber angenommen. Kosten und Spesen gehen zu Lasten des Bestellers.

(3) Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, unbeschadet der Geltendmachung eines weiteren Schadens, Verzugszinsen i.H.v. 5% p.a. über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen, sofern nicht der Kunde eine geringere Belastung nachweist. Außerdem werden unsere sämtlichen Forderungen gegen den Kunden, unabhängig von vereinbarten Zahlungszielen, sofort fällig. Dies gilt auch bei einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögenslage, Zahlungseinstellung oder Überschuldung des Kunden, sowie im Falle eines Konkurs-oder Vergleichsantrages über das Vermögen des Kunden und bei Bekanntwerden von Wechsel-oder Scheckprotesten.

(4) Unter den in Absatz (3) genannten Voraussetzungen können wir von dem KundenVorauszahlungen oder die sofortige Stellung einer Sicherheit für die Erfüllung sämtlicherZahlungsansprüche aus bereits ausgeführten oder noch auszuführenden Lieferungen verlangen.Dies gilt auch, falls bereits Teillieferungen erfolgt sind, für die Restlieferungen. Lehnt der Kunde dieses Verlangen ab, sind wir berechtigt, nach unserer Wahl von sämtlichen oder einzelnen Lieferverträgen zurückzutreten.

(5) Bestehen mehrere Forderungen gegen den Kunden, sind wir berechtigt, Zahlungen ungeachtet entgegenstehender Bestimmungen des Kunden, nach billigem Ermessen zu verrechnen.

§ 4 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

(1) Der Kunde ist zur Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen berechtigt.

(2) Ein Zurückbehaltungsrecht, das nicht auf demselben Liefergeschäft beruht, steht dem Kunden nicht zu.

§ 5 Lieferung und Gefahrübergang

(1) Die Lieferung erfolgt ab Lager. Transportmittel, Versandweg und Verpackung sind mangels besonderer Vereinbarung unserer Wahl überlassen.

(2) Mit der Übergabe des Materials an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens mit dem Verlassen unseres Lagers, geht die Gefahr, auch bei Lieferung frei Bestimmungsort, auf den Käufer über. Versandfertig gemeldete Ware muß unverzüglich abgeholt werden, anderenfalls sind wir berechtigt, sie nach unserer Wahl zu versenden oder auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers zu lagern.

(3) Die Waren sind unverzüglich nach Anlieferung auf ihre Mangelfreiheit und Vollständigkeit zu überprüfen und dabei entdeckte Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen und vom Transportunternehmer schriftlich zu bestätigen. Versäumt der Kunde die rechtzeitige Untersuchung oder Mängelanzeige , so gilt die gelieferte Ware als genehmigt, es sei denn, der Mangel war bei der Untersuchung nicht erkennbar. DieRücknahme von Waren erfolgt nur nach vorheriger, schriftlicher Bestätigung durch unser Haus. Die Rücksendung erfolgt auf Rechnung des Kunden.

§ 6 Toleranzen / Qualitätsänderungen

Konstruktions-und Formänderungen, die auf die Verbesserung der Technik zurückzuführen sind, bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, insofern die damit einhergehenden Änderungen für den Kunden zumutbar sind.

§ 7 Gewährleistung

(1) Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate. Die Gewährleistungsrechte des Kunden setzen voraus, daß dieser seinen nach §§ 377, 378 HGB geschuldeten Untersuchungs-und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

(2) Bei einer begründeten Mängelrüge sind wir nach eigener Wahl zur Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung berechtigt. Schlägt die Mängelbeseitigung, bzw. ein zweimaliger Ersatzlieferungsversuch fehl, kann der Besteller nach seiner Wahl die Rückgängigmachung des Kaufvertrages (Wandlung), oder die Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen.

(3) Weitere Ansprüche des Bestellers, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind ausgeschlosssen, es sei denn, sie sind durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit, die uns zur Last fallen, oder durch das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft entstanden.

(4) Jegliche Gewährleistung ist ausgeschlossen bei:

-Verwendung unserer Räder/Federn/Komplettfahrwerke im Wettbewerb
-Veränderung an den Rädern/Federn/Fahrwerken und/oder am Fahrzeug
-Verwendung ungeeigneter Reifen
-Nichtbeachtung der Montagehinweise, ABE's und TÜV-Freigaben
-unsachgemäße Behandlung bzw. unsachgemäße Montage

(5) Eine Zusicherung von Eigenschaften hat ausdrücklich zu erfolgen und bedarf der Schriftform. Die Angaben von Normen und technischen Daten, insbesondere in TÜV-Gutachten bzw. ABE's, stellt keine Zusicherung dar, sondern ist eine nähere Warenbezeichnung.

(6) Tritt bei Federn/Fahrwerken der Gewährleistungsfall innerhalb der gesetzlichenGewährleistungsfrist ein, werden von uns Umbaukosten nach den entsprechenden Werkstatt-Arbeitswerten, jedoch max. EUR 50,--/pro Achse, anerkannt. Folgekosten wie Reifenverschleiß, Leihfahrzeug im Zusammenhang einer Reklamation werden vom Hersteller nicht übernommen.

(7) Falls Ware in Bezug auf einen Gewährleistungsantrag vor Überprüfung des beanstandeten Mangels geliefert wird, gilt diese Lieferung als Reklamationsvorersatz, welcher berechnet wird. Ist die Reklamation ganz oder teilweise berechtigt, erhält der Anspruchsteller eine entsprechende Gutschrift. Versendungskosten und Versandgefahr der reklamierten Ware sowie bei Ersatzlieferung trägt der Käufer.

§ 8 Lieferverzug und Unmöglichkeit

(1) Angegebene Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn diese von uns ausdrücklich und schriftlich als verbindlich bezeichnet worden sind.

(2) Verzögerungen oder Unmöglichkeit der Lieferung aufgrund höherer Gewalt, oder infolge unvorhersehbarer von uns nicht zu vertretender Umstände, z.B. Arbeitskampfmaßnahmen, Transportschwierigkeiten, behördlichen Verfügungen, etc. haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Lieferterminen nicht zu vertreten. In diesen Fällen verlängert sich die Lieferzeit um die Dauer der Störung. Wir sind jedoch auch berechtigt, wegen des noch nicht erfüllten Teiles der Lieferung, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche stehen dem Kunden insoweit nicht zu.

(3) Haben wir den Lieferverzug oder die Unmöglichkeit der Leistung verschuldet, ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn er uns zuvor schriftlich eine angemessene Nachfrist mit der Erklärung gesetzt hat, daß er die Annahme der Lieferung nach dem Ablauf dieser Frist ablehne. Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

(4) Wir sind berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen und in Rechnung zu stellen. Der Kunde ist verpflichtet, vorzeitige Lieferungen und Teillieferungen anzunehmen.

§ 9 Eigentumsvorbehalt

(1) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher, auch der künftig aus derGeschäftsbeziehung mit dem Kunden entstehenden Forderungen, unser Eigentum. Beilaufender Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt als Sicherung für unsere jeweilige Saldoforderung. Übernimmt der Kunde im Zusammenhang mit der Bezahlung des Kaufpreises eine wechselmäßige Haftung, erlischt der Eigentumsvorbehalt nicht vor Einlösung des Wechsels durch den Kunden. Entsprechendes gilt bei Zahlung durch Scheck.

(2) Der Kunde ist widerruflich ermächtigt, die in unserem Eigentum stehenden Waren im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsganges weiterzuveräußern, jedoch nur so lange er sich nicht mit Zahlungen im Rückstand befindet. Die Verpfändung, Sicherungsübereignung oder unentgeltliche Überlassung derVorbehaltsware ist dem Kunden untersagt.

(3) Der Kunde tritt bereits jetzt alle Forderungen (einschl. Saldoforderungen aus Kontokorrent) mit sämtlichen Nebenrechten, die ihm aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehen, sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Der Kunde darf diese Forderung bis auf Widerruf durch uns einziehen.

(4) Wir werden die abgetretene Forderung nach unserer Wahl auf Wunsch des Kunden freigeben, sofern ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.

(5) Bei Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware oder die abgetretenen Forderungen wird der Kunde auf unser Vorbehaltseigentum hinweisen. Derartige Maßnahmen sowie die Verschlechterung oder Untergang der Vorbehaltsware sind uns unverzüglich anzuzeigen.

(6) Die Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen, ohne daß für uns Verbindlichkeiten hieraus erwachsen. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, nicht in unserem Eigentum stehenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.

(7) Wird die Kaufsache mit anderen, nicht in unserem Eigentum stehenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Im selben Verhältnis überträgt der Kunde schon jetzt an uns Miteigentum, falls er durch Verbindung, Vermischung oder Vermengung Alleineigentum erwerben sollte.

(8) Wir sind berechtigt, die Vorbehaltsware in Besitz zu nehmen, wenn der Kunde mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit uns in Verzug kommt. Das Verlangen der Herausgabe oder die Inbesitznahme der Vorbehaltsware stellt keinen Rücktritt vom Vertrag dar. Wir sind berechtigt, die Vorbehaltsware freihändig zu verwerten und uns unter Anrechnung auf die offenenAnsprüche aus deren Erlös zu befriedigen.

§ 10 Haftungsbeschränkung

(1) Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, positiver Vertragsverletzung und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen uns als auch gegen unsere Erfüllungs-und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

(2) Die Möglichkeit, uns bezüglich des Handelns von Erfüllungs-und Verrichtungsgehilfen nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen zu entlasten, wird durch die vorstehende Haftungsregelung nicht berührt.

§ 11 Abtretungsverbot

Die Abtretung von Forderungen und Rechten durch den Kunden bedarf zur Wirksamkeit unserer schriftlichen Zustimmung.

§ 12 Garantiebedingungen

Für Leichtmetallfelgen in den Lackiervarianten chromsilver "C" gewähren wirohne besondere vertragliche Vereinbarung eine Garantie von 24 Monaten ab Auslieferung. Ausgeschlossenvon dieser Garantie sind Räder in fullchrome "FC" sowie polierte Räder (gun metal polish GMP, gun metal full polish GMFP, black full polish BFP, Black polish BP–sonstige polierte Räder). Bei diesen Rädern gilt eine Gewährleistung von 24 Monaten.Zur Aufrechterhaltung der Garantie muss sichergestellt werden, dass die Zuordnung des Rades zum Fahrzeug exakt mit dem TÜV –Gutachten bzw. einer allgemeinen Betriebserlaubnis übereinstimmt, die Aufnahmepunkte vor Montage des Rades sorgfältig gereinigt worden sind, nur die im TÜV –Gutachten bzw. in der ABE benannten Befestigungsteile verwendet wurden und das Anziehen der Leichtmetallräder mit einem Drehmomentschlüßel mit dafür vorgesehenen Anzugs-drehmoment erfolgt ist (Radbefestigungsteile müssen nach einer Laufleistung von 50-100km nachgezogen werden).Nutzungsbedingte Verschleißschäden wie Steinschlag, Straßensplitt, Umwelteinflüsseetc. sind von den Garantiebestimmungen ausgenommen.

§ 13 Anwendbares R echt, Gerichtsstand, Erfüllungsort

(1) Für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des Haager Kaufrechtübereinkommens vom 01.07.1964 und die zu seiner Ausführung erlassenen einheitlichen Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen und die einheitlichen Gesetze über den Abschluß von internationalen Kaufverträgen über beweglicheSachen, beide vom 17.07.1973, sind nicht anwendbar.

(2) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.

(3) Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten, auch soweit Ansprüche zunächstim Mahnverfahren geltend gemacht werden, ist der Sitz unserer Gesellschaft. Wir sind jedoch berechtigt, Klagen auch am Sitz des Kunden oder in j edem anderen nach der ZPO begründeten Gerichtsstand geltend zu machen.

AD Vimotion GmbH Herstellung und Vertrieb von Autozubehör Liebigstr. 27 , 73760 Ostfildern - Esslingen