Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Online-Shops
Bitte lesen Sie die Bestimmungen genau durch und erklären Sie sich auf
dem Bestellformular mit unseren AGB ´s einverstanden. Wenn Sie nicht mit
den Bedingungen einverstanden sind, löschen wir alle bisher
gespeicherten Daten.ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
§ 1 Allgemeines
1) Unsere Lieferungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund
dieser Geschäfts-bedingungen. Diese gelten bis zur Übersendung neuer
Geschäftsbedingungen auch für alle nachfolgenden Lieferungen.
Abweichende Vertrags-und Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch
ohne ausdrücklichen Widerspruch selbst im Falle der Lieferung nicht
Vertragsbestandteil.
(2) Unsere Angebote sind freibleibend. Ersatzlieferung und
Zwischenverkauf bleibenvorbehalten. Bestellungen werden erst durch
Übersendung unserer schriftlichenAuftragsbestätigung verbindlich. Bei
Ausführung einer Bestellung steht die Erteilung einer Rechnung der
Auftragsbestätigung gleich.
(3) Mündliche Auskünfte, Zusagen, Prospekte, Internetauftritt,
Werbeaussagen, gleich welcher Art, insbesondere Beschreibungen, Muster,
Qualitäts-,Beschaffenheits-,Zusammensetzungs-, Leistungs-oder
Verwendungsangaben, sowie Maß-und Gewichtsangaben unserer Vertragswaren
sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich
bezeichnet werden.Sie stellen keine Zusicherung oder Garantiezusage,
welcher Art auch immer , dar. Bei Fehlern in der Preisangabe in
Katalogen, Prospekten, Preislisten oder im Internet übernehmen wir keine
Haftung. Im Falle von Bestellungen auf dem elektronischen Weg wird der
Vertragstext von uns elektronisch abgespeichert. Sofern der Besteller
Verbraucher ist , wird diesem der Vertragstext aufVerlangen nebstden
vorliegenden AGB per e-mail zugesandt.
(4) Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages und dieser
Geschäfts-bedingungen sowie Zusicherungen gleich welcher Art, bedürfen
zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
(5) Unsere Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Kaufleuten i.S.d. § 24 AGBG.
§ 2 Preise
(1) Unsere Preise sind freibleibend. Es werden jeweils die am Tage der
Lieferung gültigen Preise berechnet. Wir behalten uns das Recht vor,
unsere Preise entsprechend zu erhöhen, wenn nach Abschluß des Vertrages
Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen oder
Materialpreissteigerungen eintreten. Diese werden wir dem Besteller auf
Verlangen nachweisen.
(2) Alle Preise verstehen sich ab Lager. Verpackung, Porto und Fracht
gehen zu Lasten des Kunden. Die gesetzl. Mehrwertsteuer ist nicht in
unseren Preisen enthalten. Sie wird in gesetzlicher Höheam Tag der
Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
(3) Wir sind nicht verpflichtet, ordnungsgemäß gelieferte Ware
zurückzunehmen. Bei einer Rücknahme von Waren aus Kulanz werden 20% des
Rechnungsendbetrages zuzügl. MWSt. als Bearbeitungsgebühr von der zu
erteilenden Gutschrift abgesetzt. Die Rückzahlung des Kaufpreises ist
ausgeschlossen.
§ 3 Zahlung
(1) Unsere Forderungen sind sofort netto Kasse fällig. Zahlungsziel,
Skonti, Boni und Rabatte sind in jedem Einzelfall schriftlich zu
vereinbaren.
(2) Schecks und Wechsel werden nur erfüllungshalber angenommen. Kosten und Spesen gehen zu Lasten des Bestellers.
(3) Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, unbeschadet der
Geltendmachung eines weiteren Schadens, Verzugszinsen i.H.v. 5% p.a.
über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen,
sofern nicht der Kunde eine geringere Belastung nachweist. Außerdem
werden unsere sämtlichen Forderungen gegen den Kunden, unabhängig von
vereinbarten Zahlungszielen, sofort fällig. Dies gilt auch bei einer
wesentlichen Verschlechterung der Vermögenslage, Zahlungseinstellung
oder Überschuldung des Kunden, sowie im Falle eines Konkurs-oder
Vergleichsantrages über das Vermögen des Kunden und bei Bekanntwerden
von Wechsel-oder Scheckprotesten.
(4) Unter den in Absatz (3) genannten Voraussetzungen können wir von dem
KundenVorauszahlungen oder die sofortige Stellung einer Sicherheit für
die Erfüllung sämtlicherZahlungsansprüche aus bereits ausgeführten oder
noch auszuführenden Lieferungen verlangen.Dies gilt auch, falls bereits
Teillieferungen erfolgt sind, für die Restlieferungen. Lehnt der Kunde
dieses Verlangen ab, sind wir berechtigt, nach unserer Wahl von
sämtlichen oder einzelnen Lieferverträgen zurückzutreten.
(5) Bestehen mehrere Forderungen gegen den Kunden, sind wir berechtigt,
Zahlungen ungeachtet entgegenstehender Bestimmungen des Kunden, nach
billigem Ermessen zu verrechnen.
§ 4 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
(1) Der Kunde ist zur Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen berechtigt.
(2) Ein Zurückbehaltungsrecht, das nicht auf demselben Liefergeschäft beruht, steht dem Kunden nicht zu.
§ 5 Lieferung und Gefahrübergang
(1) Die Lieferung erfolgt ab Lager. Transportmittel, Versandweg und
Verpackung sind mangels besonderer Vereinbarung unserer Wahl überlassen.
(2) Mit der Übergabe des Materials an einen Spediteur oder Frachtführer,
spätestens mit dem Verlassen unseres Lagers, geht die Gefahr, auch bei
Lieferung frei Bestimmungsort, auf den Käufer über. Versandfertig
gemeldete Ware muß unverzüglich abgeholt werden, anderenfalls sind wir
berechtigt, sie nach unserer Wahl zu versenden oder auf Kosten und
Gefahr des Auftraggebers zu lagern.
(3) Die Waren sind unverzüglich nach Anlieferung auf ihre Mangelfreiheit
und Vollständigkeit zu überprüfen und dabei entdeckte Mängel sind
unverzüglich schriftlich anzuzeigen und vom Transportunternehmer
schriftlich zu bestätigen. Versäumt der Kunde die rechtzeitige
Untersuchung oder Mängelanzeige , so gilt die gelieferte Ware als
genehmigt, es sei denn, der Mangel war bei der Untersuchung nicht
erkennbar. DieRücknahme von Waren erfolgt nur nach vorheriger,
schriftlicher Bestätigung durch unser Haus. Die Rücksendung erfolgt auf
Rechnung des Kunden.
§ 6 Toleranzen / Qualitätsänderungen
Konstruktions-und Formänderungen, die auf die Verbesserung der Technik
zurückzuführen sind, bleiben während der Lieferzeit vorbehalten,
insofern die damit einhergehenden Änderungen für den Kunden zumutbar
sind.
§ 7 Gewährleistung
(1) Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate. Die
Gewährleistungsrechte des Kunden setzen voraus, daß dieser seinen nach
§§ 377, 378 HGB geschuldeten Untersuchungs-und Rügeobliegenheiten
ordnungsgemäß nachgekommen ist.
(2) Bei einer begründeten Mängelrüge sind wir nach eigener Wahl zur
Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung berechtigt. Schlägt die
Mängelbeseitigung, bzw. ein zweimaliger Ersatzlieferungsversuch fehl,
kann der Besteller nach seiner Wahl die Rückgängigmachung des
Kaufvertrages (Wandlung), oder die Herabsetzung des Kaufpreises
(Minderung) verlangen.
(3) Weitere Ansprüche des Bestellers, insbesondere ein Anspruch auf
Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden
sind, sind ausgeschlosssen, es sei denn, sie sind durch Vorsatz oder
grobe Fahrlässigkeit, die uns zur Last fallen, oder durch das Fehlen
einer zugesicherten Eigenschaft entstanden.
(4) Jegliche Gewährleistung ist ausgeschlossen bei:
-Verwendung unserer Räder/Federn/Komplettfahrwerke im Wettbewerb
-Veränderung an den Rädern/Federn/Fahrwerken und/oder am Fahrzeug
-Verwendung ungeeigneter Reifen
-Nichtbeachtung der Montagehinweise, ABE's und TÜV-Freigaben
-unsachgemäße Behandlung bzw. unsachgemäße Montage
(5) Eine Zusicherung von Eigenschaften hat ausdrücklich zu erfolgen und
bedarf der Schriftform. Die Angaben von Normen und technischen Daten,
insbesondere in TÜV-Gutachten bzw. ABE's, stellt keine Zusicherung dar,
sondern ist eine nähere Warenbezeichnung.
(6) Tritt bei Federn/Fahrwerken der Gewährleistungsfall innerhalb der
gesetzlichenGewährleistungsfrist ein, werden von uns Umbaukosten nach
den entsprechenden Werkstatt-Arbeitswerten, jedoch max. EUR 50,--/pro
Achse, anerkannt. Folgekosten wie Reifenverschleiß, Leihfahrzeug im
Zusammenhang einer Reklamation werden vom Hersteller nicht übernommen.
(7) Falls Ware in Bezug auf einen Gewährleistungsantrag vor Überprüfung
des beanstandeten Mangels geliefert wird, gilt diese Lieferung als
Reklamationsvorersatz, welcher berechnet wird. Ist die Reklamation ganz
oder teilweise berechtigt, erhält der Anspruchsteller eine entsprechende
Gutschrift. Versendungskosten und Versandgefahr der reklamierten Ware
sowie bei Ersatzlieferung trägt der Käufer.
§ 8 Lieferverzug und Unmöglichkeit
(1) Angegebene Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn diese von
uns ausdrücklich und schriftlich als verbindlich bezeichnet worden sind.
(2) Verzögerungen oder Unmöglichkeit der Lieferung aufgrund höherer
Gewalt, oder infolge unvorhersehbarer von uns nicht zu vertretender
Umstände, z.B. Arbeitskampfmaßnahmen, Transportschwierigkeiten,
behördlichen Verfügungen, etc. haben wir auch bei verbindlich
vereinbarten Lieferterminen nicht zu vertreten. In diesen Fällen
verlängert sich die Lieferzeit um die Dauer der Störung. Wir sind jedoch
auch berechtigt, wegen des noch nicht erfüllten Teiles der Lieferung,
ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche
stehen dem Kunden insoweit nicht zu.
(3) Haben wir den Lieferverzug oder die Unmöglichkeit der Leistung
verschuldet, ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn er
uns zuvor schriftlich eine angemessene Nachfrist mit der Erklärung
gesetzt hat, daß er die Annahme der Lieferung nach dem Ablauf dieser
Frist ablehne. Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen,
soweit uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
(4) Wir sind berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen und in Rechnung zu
stellen. Der Kunde ist verpflichtet, vorzeitige Lieferungen und
Teillieferungen anzunehmen.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
(1) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher, auch der
künftig aus derGeschäftsbeziehung mit dem Kunden entstehenden
Forderungen, unser Eigentum. Beilaufender Rechnung gilt der
Eigentumsvorbehalt als Sicherung für unsere jeweilige Saldoforderung.
Übernimmt der Kunde im Zusammenhang mit der Bezahlung des Kaufpreises
eine wechselmäßige Haftung, erlischt der Eigentumsvorbehalt nicht vor
Einlösung des Wechsels durch den Kunden. Entsprechendes gilt bei Zahlung
durch Scheck.
(2) Der Kunde ist widerruflich ermächtigt, die in unserem Eigentum
stehenden Waren im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsganges
weiterzuveräußern, jedoch nur so lange er sich nicht mit Zahlungen im
Rückstand befindet. Die Verpfändung, Sicherungsübereignung oder
unentgeltliche Überlassung derVorbehaltsware ist dem Kunden untersagt.
(3) Der Kunde tritt bereits jetzt alle Forderungen (einschl.
Saldoforderungen aus Kontokorrent) mit sämtlichen Nebenrechten, die ihm
aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der
Vorbehaltsware entstehen, sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab.
Der Kunde darf diese Forderung bis auf Widerruf durch uns einziehen.
(4) Wir werden die abgetretene Forderung nach unserer Wahl auf Wunsch
des Kunden freigeben, sofern ihr Wert die zu sichernden Forderungen um
mehr als 20% übersteigt.
(5) Bei Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware oder die abgetretenen
Forderungen wird der Kunde auf unser Vorbehaltseigentum hinweisen.
Derartige Maßnahmen sowie die Verschlechterung oder Untergang der
Vorbehaltsware sind uns unverzüglich anzuzeigen.
(6) Die Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Kunden
wird stets für uns vorgenommen, ohne daß für uns Verbindlichkeiten
hieraus erwachsen. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, nicht in unserem
Eigentum stehenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das
Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu
den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
(7) Wird die Kaufsache mit anderen, nicht in unserem Eigentum stehenden
Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an
der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den
anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Im
selben Verhältnis überträgt der Kunde schon jetzt an uns Miteigentum,
falls er durch Verbindung, Vermischung oder Vermengung Alleineigentum
erwerben sollte.
(8) Wir sind berechtigt, die Vorbehaltsware in Besitz zu nehmen, wenn
der Kunde mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen aus der
Geschäftsverbindung mit uns in Verzug kommt. Das Verlangen der
Herausgabe oder die Inbesitznahme der Vorbehaltsware stellt keinen
Rücktritt vom Vertrag dar. Wir sind berechtigt, die Vorbehaltsware
freihändig zu verwerten und uns unter Anrechnung auf die
offenenAnsprüche aus deren Erlös zu befriedigen.
§ 10 Haftungsbeschränkung
(1) Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, positiver
Vertragsverletzung und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen uns
als auch gegen unsere Erfüllungs-und Verrichtungsgehilfen
ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges
Handeln vorliegt.
(2) Die Möglichkeit, uns bezüglich des Handelns von Erfüllungs-und
Verrichtungsgehilfen nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen zu entlasten,
wird durch die vorstehende Haftungsregelung nicht berührt.
§ 11 Abtretungsverbot
Die Abtretung von Forderungen und Rechten durch den Kunden bedarf zur Wirksamkeit unserer schriftlichen Zustimmung.
§ 12 Garantiebedingungen
Für Leichtmetallfelgen in den Lackiervarianten chromsilver "C" gewähren
wirohne besondere vertragliche Vereinbarung eine Garantie von 24 Monaten
ab Auslieferung. Ausgeschlossenvon dieser Garantie sind Räder in
fullchrome "FC" sowie polierte Räder (gun metal polish GMP, gun metal
full polish GMFP, black full polish BFP, Black polish BP–sonstige
polierte Räder). Bei diesen Rädern gilt eine Gewährleistung von 24
Monaten.Zur Aufrechterhaltung der Garantie muss sichergestellt werden,
dass die Zuordnung des Rades zum Fahrzeug exakt mit dem TÜV –Gutachten
bzw. einer allgemeinen Betriebserlaubnis übereinstimmt, die
Aufnahmepunkte vor Montage des Rades sorgfältig gereinigt worden sind,
nur die im TÜV –Gutachten bzw. in der ABE benannten Befestigungsteile
verwendet wurden und das Anziehen der Leichtmetallräder mit einem
Drehmomentschlüßel mit dafür vorgesehenen Anzugs-drehmoment erfolgt ist
(Radbefestigungsteile müssen nach einer Laufleistung von 50-100km
nachgezogen werden).Nutzungsbedingte Verschleißschäden wie Steinschlag,
Straßensplitt, Umwelteinflüsseetc. sind von den Garantiebestimmungen
ausgenommen.
§ 13 Anwendbares R echt, Gerichtsstand, Erfüllungsort
(1) Für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt
ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die
Bestimmungen des Haager Kaufrechtübereinkommens vom 01.07.1964 und die
zu seiner Ausführung erlassenen einheitlichen Gesetze über den
internationalen Kauf beweglicher Sachen und die einheitlichen Gesetze
über den Abschluß von internationalen Kaufverträgen über
beweglicheSachen, beide vom 17.07.1973, sind nicht anwendbar.
(2) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.
(3) Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten, auch
soweit Ansprüche zunächstim Mahnverfahren geltend gemacht werden, ist
der Sitz unserer Gesellschaft. Wir sind jedoch berechtigt, Klagen auch
am Sitz des Kunden oder in j edem anderen nach der ZPO begründeten
Gerichtsstand geltend zu machen.
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